24-Stunden Betreuung im Detail

homecare24.at informiert Sie über die wichtigsten Fakten zum Thema 24-Stunden Betreuung. Wenn Sie mehr Informationen benötigen, freuen wir uns über Ihre Anfrage.

unsere qualitäten

Pflegekräfte und Heilbehelfe – alles aus einer Hand. Hier erfahren Sie, warum wir die Besten sind.

unsere verträge

Sie können sich von uns Ihr maßgeschneidertes Leistungspaket zusammenstellen lassen.

Pflegegeld

Hier finden Sie Infos über Anspruch und Voraussetzungen zum Thema Pflegegeld.

förderung

Hier finden Sie Infos über die Voraussetzungen für die Förderung einer 24-Stunden-Betreuung.

Unsere Qualitäten

24-Stunden Betreuung
  • Betreuungskräfte aus Slowakei und Kroatien
  • Qualitätskontrolle durch eine österreichische DGKP
  • Vermittlung unserer Betreuungskräfte für die Betreuung zu Hause
  • Förderansuchen werden durch uns erledigt
Heilbehelfe
  • Heilbehelfe und Hilfsmittelversorgung durch unseren Meisterbetrieb
  • alle Krankenkassenverträge österreichweit
  • über 30 Jahre Berufserfahrung
  • eigene orthopädische Werkstätte
Hilfsmittelsortiment
  • Alles rund ums Pflegebett
  • Gehhilfen/Rollstühle, Inkontinenz- und Pflegeprodukte, Verbandsstoffe
  • Alltagshilfen, Hilfen für Bad/WC, Treppenlifte
  • Bandagen, Miederwaren, Kompressionsstrümpfe
  • Orthesen, Prothesen
  • auf Wunsch Hauszustellung
  • besuchen Sie uns auf www.redico.at

Unsere Verträge

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für eine individuelle 24-Stunden Betreuung zu Hause an. Sehen Sie sich in Ruhe unsere Muster-Verträge durch.

Bei Fragen rufen sie uns unverbindlich an:

+43 664 / 855 62 78
Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr  

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, um die notwendige Betreuung einer pflegebedürftigen Person zu gewährleisten.

Pflegegeld

Es wird ein Teil der pflegebedingten Mehraufwendungen durch eine pauschale Geldleistung abgegolten. Dadurch soll die notwendige Pflege gesichert und ein möglichst selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben ermöglicht werden.

Voraussetzungen für den Anspruch

Es muss ein ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf (mindestens jedoch 6 Monate) wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung gegeben sein. Des Weiteren muss der ständige Pflegeaufwand monatlich mehr als 65 Stunden betragen, sowie die Pflegeperson den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben.

Höhe des monatlichen Pflegegeldes

Die Höhe des Pflegegeldes ist vom monatlichen Zeitaufwand des Pflegebedarfs abhängig und wird in 7 Stufen eingeteilt.

1

€ 165,40

2

€ 305,00

3

€ 475,20

4

€ 712,70

5

€ 968,10

6

€ 1.351,80

7

€ 1.776,50

Antrag auf Pflegegeld

Der Antrag auf Pflegegeld wird beim zuständigen Versicherungsträger eingebracht. Das ist jene Stelle, welche auch die Pension bzw. Rente auszahlt.

  • Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
  • Versicherungsanstalt der Öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
  • Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS)

Förderung

Betreuungsbedürftige Personen, welche rund um die Uhr betreut werden müssen, haben einen Anspruch auf Förderung.

Förderung

Über das Sozialministerium kann zusätzlich zum Pflegegeld eine monatliche Förderung für die 24-Stunden Pflege beantragt werden.

Voraussetzungen für den Anspruch
  • Bedarf einer bis zu 24-Stunden Betreuung
  • Bezug von Pflegegeld ab der Stufe 3
  • Vorliegen eines Betreuungsverhältisses zur pflegebedürftigen Person
Höhe der Förderung

Die Förderung bei Beschäftigung von zwei selbstständig tätigen Betreuungskräften beträgt maximal € 550,00 pro Monat.

Einkommensgrenze

Für die Gewährung einer Förderung darf die Einkommensgrenze der pflegebedürftigen Person monatlich € 2.500,00 netto nicht übersteigen. Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen bleiben unberücksichtigt.

Bei Fragen rufen sie uns unverbindlich an:

+43 664 / 855 62 78
Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr