24-Stunden Betreuung im Detail
homecare24.at informiert Sie über die wichtigsten Fakten zum Thema 24-Stunden Betreuung. Wenn Sie mehr Informationen benötigen, freuen wir uns über Ihre Anfrage.
unsere qualitäten
Pflegekräfte und Heilbehelfe – alles aus einer Hand. Hier erfahren Sie, warum wir die Besten sind.
unsere verträge
Sie können sich von uns Ihr maßgeschneidertes Leistungspaket zusammenstellen lassen.
Pflegegeld
Hier finden Sie Infos über Anspruch und Voraussetzungen zum Thema Pflegegeld.
förderung
Hier finden Sie Infos über die Voraussetzungen für die Förderung einer 24-Stunden-Betreuung.
Unsere Verträge
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für eine individuelle 24-Stunden Betreuung zu Hause an. Sehen Sie sich in Ruhe unsere Muster-Verträge durch.
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Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr
Pflegegeld
Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, um die notwendige Betreuung einer pflegebedürftigen Person zu gewährleisten.
Pflegegeld
Es wird ein Teil der pflegebedingten Mehraufwendungen durch eine pauschale Geldleistung abgegolten. Dadurch soll die notwendige Pflege gesichert und ein möglichst selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben ermöglicht werden.
Voraussetzungen für den Anspruch
Es muss ein ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf (mindestens jedoch 6 Monate) wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung gegeben sein. Des Weiteren muss der ständige Pflegeaufwand monatlich mehr als 65 Stunden betragen, sowie die Pflegeperson den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben.
Höhe des monatlichen Pflegegeldes
Die Höhe des Pflegegeldes ist vom monatlichen Zeitaufwand des Pflegebedarfs abhängig und wird in 7 Stufen eingeteilt.
1
€ 165,40
2
€ 305,00
3
€ 475,20
4
€ 712,70
5
€ 968,10
6
€ 1.351,80
7
€ 1.776,50
Antrag auf Pflegegeld
Der Antrag auf Pflegegeld wird beim zuständigen Versicherungsträger eingebracht. Das ist jene Stelle, welche auch die Pension bzw. Rente auszahlt.
Förderung
Betreuungsbedürftige Personen, welche rund um die Uhr betreut werden müssen, haben einen Anspruch auf Förderung.
Förderung
Über das Sozialministerium kann zusätzlich zum Pflegegeld eine monatliche Förderung für die 24-Stunden Pflege beantragt werden.
Voraussetzungen für den Anspruch
Höhe der Förderung
Die Förderung bei Beschäftigung von zwei selbstständig tätigen Betreuungskräften beträgt maximal € 550,00 pro Monat.
Einkommensgrenze
Für die Gewährung einer Förderung darf die Einkommensgrenze der pflegebedürftigen Person monatlich € 2.500,00 netto nicht übersteigen. Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen bleiben unberücksichtigt.